Malen nach Zahlen - Abmahnung wg. Urheberrechtsverletzung

Zeichnen nach Zahlen
Bild von congerdesign auf Pixabay

Die Maltechnik "Malen nach Zahlen" erfreut sich großer Beliebtheit bei Jung und Alt. Dabei werden vorgezeichnete Bilder mit nummerierten Bereichen mit Farben ausgefüllt. So können auch „Meisterwerke“ ohne Wissen über Malerei selbst gemalt werden. Doch viele Onlinehändler sind sich nicht bewusst, dass bei der Verwendung urheberrechtlich geschützter Motive in solchen Produkten Abmahnungen drohen. Insbesondere bei Produkten, die über Alibaba bezogen werden, ist die Abmahngefahr hoch. Lesen Sie hier, was Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten sollten.

Malen nach Zahlen: Abmahnung Kanzlei REICH GROTE

Aktuell mahnt beispielsweise die Kanzlei REICH GROTE im Auftrag verschiedener Künstlerinnen und Künstler Onlinehändler ab, die "Malen nach Zahlen"-Produkte in ihren eigenen Shops oder auf Plattformen wie Amazon, eBay und Co. anbieten. Oftmals geschieht dies, ohne dass die Händler wissen, dass die verwendeten Bildmotive urheberrechtlich geschützt sind und keine Einwilligung der Urheber zur Nutzung als Malvorlage für "Malen nach Zahlen" vorliegt.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß: Was wird gefordert?

In den Abmahnungen wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Auskunftserteilung gefordert. Erst danach werden der Schadensersatz und die Abmahnkosten beziffert. Die geforderten Beträge können dabei sehr hoch sein. So fordert die Kanzlei REICH GROTE beispielsweise für die Starla Michelle LLC Schadensersatz in Höhe von 6.600 USD; hinzukommen noch Abmahnkosten.

Schadensersatz und Abmahnkosten - gerechtfertigt?

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass nicht automatisch jede Zahlungsforderung berechtigt ist. Sowohl die Berechtigung der Abmahnung an sich als auch die Höhe der geforderten Beträge sollten in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Selbst wenn tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, bedeutet dies nicht, dass die Zahlungsforderungen in der geltend gemachten Höhe berechtigt sind.

Urheberrechtverletzung: Schadensersatz und Lizenzanalogie

Im Falle einer Urheberrechtsverletzung kann der Urheber den Schadensersatz auf verschiedene Weisen berechnen: Herausgabe des Verletzergewinn, Herausgabe des entgangenen Gewinns oder Herausgabe der fiktiven Lizenzgebühr (Lizenzanalogie).

In der Praxis spielt die Lizenzanalogie eine wichtige Rolle. Bei dieser Berechnung spielt die eigene Lizenzpraxis des Urhebers eine entscheidende Rolle. Allerdings fehlen in Abmahnungen oft konkrete Angaben und Nachweise zu dieser Lizenzpraxis. Stattdessen wird lediglich ein bestimmter Betrag genannt, der angeblich der Lizenzpraxis des Urhebers entsprechen soll.

Eine solche bloße Behauptung reicht jedoch spätestens im Klageverfahren nicht aus. Der Urheber kann sich nur auf eine konkrete Lizenzpraxis berufen, wenn er nachweist, dass er solche Lizenzen tatsächlich erfolgreich am Markt durchsetzen kann. Schließlich sollen Urheber durch den Schadensersatz nicht schlechter, aber auch nicht bessergestellt werden. Daher ist es wichtig, die behauptete Lizenzpraxis kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls entsprechende Nachweise einzufordern.

Urheberrechtsverletzung: Abmahnkosten und Innenverhältnis

Urheber haben nicht die Verpflichtung, selbst gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Stattdessen können sie sofort Anwälte beauftragen, Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen zu versenden. In solchen Abmahnungen werden in der Regel neben Schadensersatz auch die Erstattung von Abmahnkosten gefordert.

Allerdings dürfen Abmahnkosten vom Abgemahnten nur gefordert werden, wenn der Abmahner (Urheber) im Innenverhältnis dazu verpflichtet ist, die in der Abmahnung geforderten Kosten an seine Anwälte zu zahlen. Spätestens im Klageverfahren muss der Abmahner dann eine detaillierte Abrechnung im Innenverhältnis vorlegen und im Falle des Bestreitens entsprechende Beweise erbringen. Es ist wichtig, diese Abrechnung kritisch zu prüfen und gegebenenfalls nach Beweisen für die Kostenverpflichtung des Abmahners zu verlangen.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: Was sollten Abgemahnte tun?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung wegen der Verwendung von "Malen nach Zahlen"-Produkten erhalten haben, sollten Sie die darin geltend gemachten Zahlungsforderungen von einem Anwalt überprüfen lassen. Selbst wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, bedeutet dies nicht automatisch, dass die geforderten Zahlungen in der Höhe gerechtfertigt sind.

Es ist auch wichtig, nicht voreilig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, da bei Verstößen hohe Vertragsstrafen drohen können. Es muss daher umfassend aufgeräumt werden. So können beispielsweise auch beendete Angebote auf eBay Vertragsstrafen auslösen.

Fachanwältin Denise Himburg - Kompetente Beratung und Vertretung im Urheberrecht: Erfahrung und Expertise

Als auf das Urheberrecht spezialisierte Anwältin kenne ich mich bestens mit den einschlägigen Urteilen und möglichen Angriffspunkten gegen urheberrechtliche Abmahnungen aus.
Ich habe bereits zahlreiche Onlinehändler vertreten und weiß genau, welche Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung empfehlenswert ist.
Als Anwältin für Urheberrecht vertrete ich Sie bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung und berate Sie in anderen urheberrechtlichen Angelegenheiten.

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