Im Grunde genommen ist jede negative Bewertung angreifbar. Man muss nur wissen, wie man angreift und die entsprechenden Tricks gegen Google und Co. kennen. Auf Löschungen negativer Bewertungen spezialisierte Anwälte wissen, welche Strategie bei der Löschung negativer Bewertungen jeweils am erfolgreichsten ist, kennen sie die entsprechende Rechtsprechung und einschlägigen Urteile. Auch zahlreiche Online Marketing Agenturen bieten die Löschung negativer Bewertungen an und werben zuweilen mit Erfolgsquoten von 99% und billigen Paketpreisen. Was ist davon zu halten?
Online Marketing Agenturen dürfen keine Rechtsdienstleistungen erbringen
Ob eine Bewertung erfolgreich gelöscht werden kann, setzt eine juristische Prüfung und Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung und Grundsatzurteile voraus. Über solche Kenntnisse verfügen Online-Agenturen nicht. Jedenfalls ist es ihnen untersagt, Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Verstöße gegen das Rechtsdienstleistegesetz können sowohl von Anwälten als auch Rechtsanwaltskammern abgemahnt werden.
So mahnte die Rechtsanwatskammer Hamburg 2019 eine Online Marketing Agentur wegen des Angbeots der kostenpflichtigen Löschung von Bewertungen im Internet ab. Die Agentur warb auf ihrer Webseite wie folgt:
"Wir haben ihre Bewertungen jederzeit im Blick und decken Beleidigungen, Unwahrheiten oder anstößige Inhalte auf. Liegt ein Verstoß vor, wenden wir uns direkt an Google und beantragen, die Bewertungen löschen zu lassen.
Rufen Sie uns jetzt an, wenn wir ihren negativen Google-Bewertungen professionell prüfen und eine Entfernung einleiten sollen."
"Um solche Bewertungen ausfindig zu machen, prüfen unsere erfahrenen Reputationsmanager die Inhalte der Bewertungen streng. Sollten ihnen diffamierende/rechtswidrige Äußerungen auffallen, werden sie umgehend aktiv und veranlassen, die Bewertung bei Google löschen zu lassen. In bestimmten Fällen können auch rechtliche Schritte eingeleitet werden.“
Die Online Agentur gab zwar eine Unterlassungserklärung ab, zahlte jedoch die Abmhnkosten nicht. Auf die Klage der Hamburger Rechtsanwaltskammer verurteilte das LG Hamburg die Online Marketing Agentur zur Tragun der Abmahnkosten, da die Abmahnung berechtigt war. Die Agentur durfte die Löschung von Internetbewertungen nicht bewerben, da weder die Agentur noch ihre Mitarbeiter als Rechtsanwälte zugelassen waren noch eine Erlaubnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen gemäß § 3 RDG besaßen (LG Hamburg, Urt. v. 28.06.2019, Az. 315 O 255/18),
"Schwarze Schafe" unter Agenturen für Reputationsschutz:
Ungeachtet dessen, dass Online Marketing Agenturen keine juristischen Dienstleistungen erbringen dürfen, gibt es auch zahlreiche schwarze Schafe auf dem Agenturen-Markt.
So treten diese mitunter sehr forsch und aggressiv bei der Akquise von Kunden auf und rufen Unternehmen mit schlechten Bewertungen direkt an, um sich und ihre Dienste vorzustellen und mit Erfolgsquoten von 99% und mehr zu bewerben.
Es gibt auch Mandanten, die zunächst eine preislich günstigere Agentur mit der Löschung negativer Bewertungen beauftragt hatten. Diese mussten jedoch sodann feststellen, dass es just nach der Beauftragung mehr negative Bewertungen als zuvor gab, die die Agentur dann (natürlich) erfolgreich löschen konnte.
Daher sollten Unternehmen keine Agenturen beauftragen, auch wenn diese mit utopischen Löschungsquoten von 99% und Dumpingpreisen werben.
Lassen Sie negative Bewertungen von juristischen Profis löschen!
Sie müssen falsche negative Bewertungen oder gar Fake-Bewertungen nicht hinnehmen. Wehren Sie sich und lassen Sie negative Bewertungen entfernen! Damit steuern Sie Ihre Online-Reputation – und sichern sich entscheidende Wettbewerbsvorteile!
Rechtsanwältin Denise Himburg hat bereits für zahreiche Unternehmen. Ärzte und Rechtsanwälte erfolgreich negative Bewertungen auf Google, Jameda und kununuu löschen lassen. Ich sichere auch gerne Ihren guten Ruf im Internet. Überlassen Sie die Löschung negativer Bewertungen juristischen Profis!