OLG Köln: kein Eilverfahren gegen negative eBay-Bewertungen möglich

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Nunmehr hat auch das OLG Köln mit Urteil vom 08.03.2012 entschieden, dass ein eBay-Verkäufer die Löschung negativer eBay-Bewertungen grundsätzlich nicht im Eilverfahren geltend machen kann.

Urteil OLG Köln: Kein Eilverfahren gegen negative Bewertungen

Dies verbiete das im Eilverfahren geltende Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache. Eine solche Vorwegnahme sei nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig, z.B. im Falle einer finanziellen Existenzgefährdung. Ein solches Risiko hat der Verkäufer nicht glaubhaft machen können. Er hatte zwar angeführt, dass er seit der eBay-Bewertung einen Umsatzrückgang von 18,5% habe, er konnte (selbstverständlich) jedoch nicht nachweisen, dass die in Rede stehende negative eBay-Bewertung kausal für diesen Umsatzrückgang war.

Das Gericht ging davon aus, dass aufgrund der mehr als 11.000 positiven Bewertungen es fernliege, dass eine einzelne negative eBay-Bewertung zu einem solchen Umsatzrückgang führt. Zu berücksichtigen sei ferner, dass die Online-Umsätze des eBay-Verkäufers auch in den Vormonaten schwankten und daher ein natürlicher Grund für den derzeitigen Umsatzrückgang vorliegen könne.

OLG Köln, Urteil vom 08.03.2012, Az.: 15 U 193/11

Praxishinweis:

Das OLG Düsseldorf hatte bereits mit Urteil vom 28.02.2011 (I-15 W 14/11) die Durchsetzung eines Löschungsanspruchs gegen eine negative eBay-Bewertung im Eilverfahren verneint.