Eigene, zudem wirksame AGB zu entwerfen ist für juristische Laien häufig schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Die Beauftragung eines Anwaltes mit der Erstellung von AGB scheint auf den ersten Blick nur mit Kosten verbunden zu sein, finden sich doch AGB von Konkurrenten im Internet und sind leicht zu kopieren. Doch darf man das?
Die Antwort ist ganz klar nein! Wenn Sie fremde AGB kopieren, laufen Sie nämlich Gefahr, in eine doppelte Abmahnfalle zu tappen.
AGB können Urheberschutz genießen - Gefahr der urheberrechtlichen Abmahnungen
Was oft nicht beachtet wird bzw. nicht bekannt ist, ist die Tatsache, dass auch AGB als Sprachwerk urheberrechtlichen Schutz genießen können. Dies ist der Fall, wenn sich die übernommenen AGB wegen ihres gedanklichen Konzepts oder ihrer sprachlichen Fassung von gebräuchlichen juristischen Standardformulierungen abheben (vgl. nur OLG Köln, Urt. v. 27.02.2009 – 6 U 193/08). Ob dies der Fall ist, kann nur anhand der konkreten AGB beantwortet werden. Wie so oft, ist diese Frage oft nicht mit letzter Sicherheit zu beantworten, geschweige denn durch einen juristische Laien.
Genießen die übernommenen AGB Urheberschutz, droht eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch den Anwalt, der die übernommenen AGB (für seinen Mandanten) erstellt hat. Dieser kann neben Löschung der AGB und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung von Schadensersatz in Höhe einer (fiktiven) Lizenzgebühr verlangen. Diese entspricht der Vergütung, die der Anwalt für die Erstellung der AGB verlangt hätte. Je nach Umfang und Inhalt der AGB kann sich der Schadensersatz daher auf mehrere Hundert EUR oder noch mehr betragen.
Zudem müssen Sie spätestens dann eigene AGB entwerfen bzw. einen Anwalt mit der Erstellung von AGB beauftragen. Sie haben also tatsächlich nichts gespart. Von dem Kopieren fremder AGB ist daher bereits aus urheberrechtlichen Gründen abzuraten.
AGB können unwirksame Klauseln enthalten - Gefahr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass die kopierten AGB unwirksame Klauseln enthalten, sei es, dass
- die AGB veraltet sind, d.h. nicht den jüngsten Änderungen der Gesetzeslage entsprechen (so wurde allein das Widerrufsrecht in den vergangenen Jahren mehrfach geändert), oder
- einzelne Klauseln in den AGB von Gerichten in der Vergangenheit bereits für unwirksam erachtet wurden.
Unwirksame AGB Klauseln können sowohl von Wettbewerbern, Verbraucherschützern und Wettbewerbsverbänden ebenfalls abgemahnt werden. Die Folge ist wiederum, dass sie jedenfalls die unwirksamen Klauseln nicht mehr verwenden dürfen und wiederum Abmahnkosten zahlen müssen.
Fazit
Von dem Kopieren fremder AGB ist aus verschiedenen Gründen dringend abzuraten. Die Übernahme von fremden AGB ist einerseits mit der Gefahr einer Urheberrechtsverletzung, andererseits mit der Gefahr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen unwirksamer AGB Klauseln verbunden.
Da die Erstellung von wirksamen AGB für juristische Laien aufgrund der Vielzahl der zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften unmöglich ist, sollte ein auf das AGB Recht spezialisierter Anwalt mit der Erstellung, jedenfalls der Überprüfung selbst erstellter AGB beauftragt werden. Dieser kann genau auf Ihre Bedürfnisse (z. B. Ihren Onlienshop) angepasste AGB erstellen und Ihnen zudem auch weitere (geldwerte) Tipps zum Bestell- und Abwicklungssystem geben.
Wir stehen Ihnen bei Beratungsbedarf gerne für eine individuelle Rechtsberatung zur Seite oder übernehmen die Erstellung/Überprüfung von AGB für Sie.