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  • 23.01.2021 BGH: Ködern für Gewinnspiele mit Promi-Bildern unzulässig
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E-Commerce-Recht - Risiken und Fallstricke im Onlinehandel

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Müssen Onlinehändler Telefon- oder Faxnummer angeben?

Mit dieser Problematik hatte sich jüngst der EuGH in seinem Amazon-Urteil vom 10.07.2019 zu beschäftigen. Hintergrund war eine Klage der Verbraucherzentrale (vzbv) gegen Amazon. Der vzbv verklagte Amazon in Deutschland, weil Amazon nach Ansicht des vzbv Verbraucher nicht in klarer und verständlicher Weise über seine Telefonnummer und seine Telefaxnummer informiere.

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Sind Feedbackanfragen oder Bewertungsaufforderungen zulässig?

Positive Bewertungen für Produkte und Onlineshops sind bares Geld wert. Viele Onlinehändler fragen sich jedoch, wie man überhaupt an Bewertungen kommt, besser noch an positive Bewertungen. Doch auch rund um Bewertungsanfragen lauern zahlreiche rechtliche Stolperfallen. So ist zu beachten, dass Bewertungsanfragen Werbung darstellen und nicht mit Gutscheinversprechen o.Ä. gekoppelt werden dürfen.

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Produktbilder - Worauf Onlinehändler unbedingt achten müssen!

Produktfotos spielen in Onlineshops und auf Marktplätzen wie eBay, Amazon & Co eine zentrale Rolle. In einigen Bereichen (z. B. Mode, Kunst) sind sie sogar unerlässlich, um überhaupt das Interesse des Kunden am Produkt zu wecken. Ebenso wie bei Preisangaben und Produktbeschreibungen, lauern auch bei Produktfotos - man ahnt es schon - diverse rechtliche Stolperfallen. Nachstehend erfahren Sie, was Sie bei der Nutzung von Produktbildern unbedingt beachten sollten.

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Darf man fremde AGB kopieren? Welche Gefahren drohen?

Eigene, zudem wirksame AGB zu entwerfen ist für juristische Laien häufig schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Die Beauftragung eines Anwaltes mit der Erstellung von AGB scheint auf den ersten Blick nur mit Kosten verbunden zu sein, finden sich doch AGB von Konkurrenten im Internet und sind leicht zu kopieren. Doch darf man das?

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Liefertermine im Onlineshop: Was müssen Onlinehändler beachten?

Seit 2014 müssen Online-Händler Kunden vor Abgabe ihrer Bestellung bestimmte Informationen (sog. Pflichtangaben) zur Verfügung stellen. Zu diesen Pflichtangaben gehören auch Angaben zum Liefertermin. Fehlende oder falsche Angaben zum Liefertermin können kostenpflichtig abgemahnt werden.

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Tipps zur vorteilhaften Gestaltung von Onlineshop-AGB im B2B-Bereich

Viele Onlineshops richten sich sowohl an Verbraucher (B2C) als auch an gewerbliche Käufer (B2B). Das Gesetz geht davon aus, dass gewerbliche Käufer weniger schutzbedürftig sind als Verbraucher. So sieht das Gesetz für gewerbliche Käufer z.B. kein Widerrufsrecht vor. Onlineshop-Betreiber können aber in AGB die Rechte von gewerblichen Käufern auch selbst einschränken. Aber Vorsicht: Nicht jede Abweichung vom Gesetz ist gegenüber B2B-Käufern zulässig. Erfahren Sie nachstehend, welche AGB-Klauseln Sie gegenüber B2B Kunden vorteilhafter gestalten können und sollten.

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