Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass Verkaufsplattformen wie eBay, Amazon & Co. nach einem konkreten Hinweis auf ein rechtswidriges Angebot das Angebot unverzüglich sperren muss und dafür sorgen muss, dass es möglichst nicht zu weiteren Verstößen durch diesen Händler kommt.
Sachverhalt: eBay Verkäufer verlangt von eBay Sperrung rechtswidriger Angebote
Die Klägerin vertreibt Schwimmhilfen. Diese tragen die Marke der Klägerin, eingeprägte Sicherheitshinweise, Name und Anschrift der Klägerin sowie ein CE-Kennzeichen. Die Beklagte betreibt in Deutschland die eBay Plattform. Auf dieser wurden von gewerblichen Verkäufern Schwimmscheiben chinesischer Herkunft angeboten, die weder über eine Herstellerkennzeichnung noch eine CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung und Baumusterprüfbescheinigung verfügten.
Die Klägerin beanstandete diese Verstöße mehrfach schriftlich gegenüber eBay. eBay unternahm jedoch nichts gegen die Verkäufer. Daher verklagte die Klägerin eBay auf Unterlassung des weiteren Schaltens der rechtswidrigen Angebote. Das Landgericht wies die Klage ab. Die Berufung der Klägerin hatte jedoch Erfolg.
OLG Frankfurt a.M.: eBay muss nach konkretem Hinweis rechtswidrige Angebote sperren
Das OLG Frankfurt a.M. verurteilte eBay es zu unterlassen, auf eBay Angebote bereits angezeigter Verkäufer zu schalten, bei denen auf den Lichtbildern das Fehlen der CE-Kennzeichnung und der Hersteller-Angaben zu erkennen ist.
Gemäß der EU-Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen dürfen diese nur dann auf den Markt bereitgestellt werden, wenn sie der Verordnung entsprechen und nicht die Gesundheit oder Sicherheit von Personen gefährden. Entgegen den Anforderungen der Verordnung verfügten die angezeigten Schwimmhilfen jedoch weder über eine CE-Kennzeichnung noch eine Herstellerkennzeichnung. Die Angebote erfüllen zudem nicht die Anforderungen nach dem Produktsicherheitsgesetz, da sowohl Angaben zum Namen und der Kontaktanschrift des Herstellers als auch die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung fehlen.
eBay sei für diese Verstöße auch verantwortlich.
eBay muss auch zukünftige Verstöße gegen Produktsicherheitsvorschriften unterbinden
Ebay müsse nicht nur konkrete Angebote unverzüglich sperren, wenn eBay (wie hier) auf klare Rechtsverletzungen hingewiesen wurde ( "notice an take down"-Prinzip). Vielmehr müsse eBay auch dafür sorgen, dass es möglichst nicht zu weiteren Verstößen der beanstandeten Händler-Accounts kommt. Ebay trifft deshalb jedenfalls bei der Verletzung von Produktsicherheitsvorschriften die Verpflichtung, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern.
eBay könne z.B. Filtersoftware zur Erkennung möglicher Verstöße einsetzen
Durch das gefahrerhöhende Verhalten von eBay bestehe eine "Erfolgsabwendungspflicht“ für eBay. Daraus folgende Prüfungspflichten seien eBay zumutbar, da die Produkte leicht identifizierbar sind. Die Verpflichtung führt auch nicht zu einer Gefährdung oder unverhältnismäßigen Erschwerung des Geschäftsmodells von eBay. eBay könne vielmehr eine Filtersoftware einsetzen, mit welcher Schwimmscheiben-Angebote derjenigen Accounts ermittelt werden, bei denen in der Vergangenheit rechtsverletzende Angebote bereits angezeigt wurden. Nicht zumutbar ist allerdings eine Überprüfung, ob die Kennzeichnung zu Recht angebracht und die Sicherheitsanforderungen tatsächlich erfüllt wurden. Dies war allerdings auch nicht streitgegenständlich.
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.6.2021 , AZ: 6 U 244/19
Quelle: OLG Frankfurt a.M. PM Nr. 47 vom 24.6.2021
Praxistipp
Ein für "rechtstreue" Händler überaus erfreuliches Urteil, das selbstverständlich nicht nur für eBay, sondern auch für andere Martplätze wie Amazon gilt. Zahlreiche Onlinehändler beklagen eine "China-Artikelflut" auf Markplätzen. So sollen vor allem chinesische Händler auf dem deutschen Amazon-Marktplatz nicht nur mit erkauften Fake-Bewertungen das organische Ranking manipulieren, sondern auch Informations- und Produktkennzeichnungsvorschriften ignorieren und so die Konkurrenz ausstechen. Diesem Vorgehen haben die Plattformbetreiber bisher eher zugesehen. Damit dürfte es jetzt vorbei sein.
Nunmehr müssen Plattformbetreiber nach einem konkreten Hinweis auf ein rechtswidriges Angebot auf ihrer Plattform dieses Angebot sperren. Darüber hinaus sind sie (jedenfalls bei Verstößen gegen Produktsicherheitsvorschriften) verpflichtet, dafür zu sorgen, dass es möglichst nicht zu weiteren Verstößen der beanstandeten Händler-Accounts kommt. Notfalls müssten deren Accounts daher gesperrt werden.