Computer mit Onlin-Bestellmaske

Im E-Commerce ist die Benutzerfreundlichkeit entscheidend - nicht nur für den Kaufprozess, sondern auch für die Kündigung von Verträgen. Der Kündigungsprozess muss einfach und übersichtlich gestaltet sein. Am 23. Mai 2024 entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf zugunsten eines Verbraucherschutzverbandes, der gegen die Gestaltung des Online-Kündigungsprozesses eines Energieversorgers geklagt hatte. Das Gericht untersagte dem Unternehmen, eine Bestätigungsseite für Vertragskündigungen zu verwenden, die nur nach Eingabe eines Benutzernamens und Passworts oder nach Eingabe einer E-Mail-Adresse zugänglich ist.

Hintergrund des Falles

Das beklagte Unternehmen bot auf seiner Website verschiedene Strom- und Gasverträge an. Der Kündigungsprozess war so gestaltet, dass die Verbraucher zunächst ihre Identrität über eine Anmeldemaske bestätigen mussten, bevor sie zur eigentlichen Kündigungsseite gelangten. Diese zusätzliche Hürde rief einen Verbraucherschutzverbands auf den Plan, der eine Vereinfachung des Kündigungsprozesses forderte.

Entscheidung des Gerichts

Das Gericht stellte fest, dass der Kündigungsprozess des Unternehmens gegen § 312k Abs. 2 Satz 3 BGB verstößt. Nach dieser Vorschrift muss der Kündigungsprozess zweistufig aufgebaut sein: Nach Betätigung einer Kündigungsschaltfläche muss der Verbraucher unmittelbar auf eine Bestätigungsseite gelangen, auf der er seine Kündigung bestätigen kann. Diese Seite muss eine eindeutige Formulierung wie "Jetzt kündigen" enthalten.

Im vorliegenden Fall führte die Anmeldemaske zu einer Aufspaltung des Kündigungsprozesses in drei Schritte - eine zusätzliche Hürde, die das Gesetz nicht vorsieht. Das Gericht betonte, dass der Kündigungsbutton ohne vorherige Identifizierungsschritte direkt zur Bestätiugungsseite führen muss.

Quelle: PM des OLG Düsseldof vom 23.05.2024

Fazit für E-Commerce-Händler

Einfache Kündigungsprozesse gestalten

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung eines einfachen und transparenten Kündigungsprozesses. E-Commerce-Händler sollten sicherstellen, dass ihre Kunden Verträge mit minimalem Aufwand kündigen können. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

✅ Direkte Kündigungsschaltfläche: Stellen Sie sicher, dass Kunden über eine klar gekennzeichnete Kündigungsschaltfläche direkt zu einer Bestätigungsseite gelangen.
✅ Verzicht auf zusätzliche Anmeldeschritte: Vermeiden Sie unnötige Identifizierungsprozesse, die den Kündigungsablauf komplizieren.
✅ Eindeutige Bestätigungsformulierung: Die Bestätigungsseite sollte eine Schaltfläche mit einer klaren Formulierung wie "jetzt kündigen" enthalten.

Rechtliche Konformität prüfen

Dieses Urteil zeigt, dass der Gesetzgeber großen Wert auf die Verbraucherfreundlichkeit legt. Ein unkomplizierter Kündigungsprozess kann nicht nur rechtlichen Problemen vorbeugen, sondern auch das Vertrauen der Kunden stärken und langfristig zu einer positiven Kundenbeziehung beitragen.

Händler sollten daher ihre Kündigungsprozesse regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass sie den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Konflikte mit Verbraucherschutzverbänden zu vermeiden.

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