Abmahnung CBH für Motion wegen Produktbilder erhalten?

CBH mahnt Nutzung von Produktbildern ab
Bild von Anja auf Pixabay

CBH Rechtsanwälte sind bekannt für Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen, sowohl für bekannte Marken wie LOUIS VUITTON als auch weniger bekannte Marken wie MO, MyMO, USHA, OSHA und ISHA. Aber auch Verbraucher, die Produktbilder in privaten Anzeigen auf eBay Kleinanzeigen und vinted.de nutzen, sind vor CBH Abmahnungen nicht sicher. In diesen Fällen fordert CBH nicht nur Unterlassung, Auskunft, Abmahnkosten, Testkaufkosten, sondern auch Schadensersatz in dreistelliger Höhe je Produktbild. Doch sind diese Forderungen berechtigt?

Abmahngrund: Produktbilder in privaten Anzeigen auf eBay und vinted.de

In den uns vorliegenden Abmahnungen mahnt CBH im Auftrag der Motion E-Commerce private Verkäufer ab, die auf eBay Kleinanzeigen oder vinted.de gebrauchte Kleidung oder Taschen anbieten und hierbei Produktfotos ohne Erlaubnis der Motion E-Commerce nutzen.

In den Abmahnungen wird angeführt, dass die Produktfotos von Fotografen der SPICE Agentur (Budapest) erstellt und der Motion E-Commerce GmbH ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Sollte dies den Tatsachen entsprechen, läge in der Tat eine Urheberrechtsverletzung vor, da in Deutschland jedes Foto urheberrechtlich geschützt ist. Daher sind auch Produktbilder urheberrechtliche geschützt, sei es als Lichtbildwerk (§ 2 UrhG) oder als Lichtbild (§ 72 UrhG).

Auch Produktbilder dürfen daher nicht ohne Erlaubnis genutzt werden. Daher dürfen in privaten Anzeigen keine auf zalando, Amazon & Co. veröffentlichten Produktbilder genutzt werden. Eine Urheberrechtsverletzung setzt keine gewerbliche Nutzung voraus. Die unerlaubte Nutzung von Bildern im Internet ist schnell erkannt und zieht - wie man sieht - Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung nach sich.

Abmahnung: Was fordert CBH für die Motion E-Commerce ?

Wie üblich bei Urheberrechtsverletzungen wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Erstattung von Abmahnkosten gefordert. Zudem werden Abgemahnte zur Auskunft aufgefordert und mitgeteilt, dass der Schadensersatz nach Auskunftserteilung beziffern wird. Schließlich werden Testkaufkosten gefordert, die sich aus dem Kaufpreis für den Testkaufgegenstand und den Kosten für die Vornahme des Testkaufs durch einen Dienstleister zusammensetzen.

CBH fordert Schadensersatz in dreistelliger Höhe - Zu Recht?

Nach der Auskunftserteilung übersendet CBH eine Zweitschreiben und teilt in diesem mit, dass die Motion E-Commerce Produktbilder nach der "Preisliste" lizenziere. Diese sähe je Produktbild eine Lizenz von 500 EUR (ohne Model) bzw. von 600 EUR (mit Model) vor. Früher forderte CBH diese Beträge auch von Abgemahnten, die ein Bild in einer privaten Anzeige genutzt hatten.

In einem Klageverfahren vor dem AG Köln wies das Gericht CBH darauf hin, dass die Motion E-Commerce sich gegenüber Privatpersonen nicht auf die Preisliste berufen könne. Seitdem fordert CBH nur noch Schadensersatz unterhalb der Preisliste, aber immer noch in dreistelliger Höhe. Wohlgemerkt für die Nutzung von Produktbildern in einer einmaligen privaten Verkaufsanzeige. Die von CBH geforderten dreistelligen Schadensersatzbeträge liegen sogar über den Werten, die sich nach der MFM-Tabelle für eine gewerbliche Nutzung für einen Zeitraum bis zu 1 Monat ergeben würden.

AG Köln: Schadensersatz von 200 EUR - 300 EUR / Produktbild in Privatanzeigen

Das AG Köln urteilte 2022 in einem von CBH geführten Klageverfahren, dass für die Nutzung eines Produktbildes in einer privaten Anzeige auf eBay ein Schadensersatz von 200 EUR (Bild ohne Model) bzw. 300 EUR (Bild mit Model) angemessen ist.

Wir haben gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Das Berufungsverfahren ist derzeit vor dem LG Köln anhängig.

Praxishinweis

Haben auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei CBH aus Hamburg im Auftrag der Motion E-Commerce GmbH wegen der unerlaubten Nutzung von Produktfotos in privaten Anzeigen auf eBay, vinted & Co. erhalten, sollten Sie den darin geltend gemachten Forderungen nicht vorschnell nachkommen.

Auch wenn tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, bedeutet dies nicht, dass die Zahlungsforderungen von CBH der Höhe nach berechtigt sind. Insbesondere der von CBH geforderte Schadensersatz ist nach meiner Ansicht überhöht. Testkaufkosten sind nur gegen Rückerstattung des Kaufgegenstandes zu zahlen. Kosten für die Durchführung des Testkaufs sind nur zu zahlen, wenn diese tatsächlich angefallen sind.

Aufgrund meiner Spezialisierung und jahrelangen Beratung im Urheberrecht sind mir die einschlägigen Urteile und möglichen Angriffspunkte gegen urheberrechtliche Abmahnungen bestens vertraut. Ebenso vertraut ist mir die Vorgehensweise und Argumentation der Kanzlei CBH.

Ich vertrete bereits Dutzende Mandanten, die von der Kanzlei CBH abgemahnt wurden, sei es wegen Urheberrechtsverletzungen (Produktbilder), Markenrechtsverletzungen (z. B. Angabe "LOUIS VUITTON", Muster "Toile Monogram", Logo "LV", MO, MyMO) oder Designverletzungen (LOUIS VUITTON).