Sandhage Abmahnungen für iOcean UG - wehren Sie sich!

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Der für missbräuchliche Massenabmahnungen (gerichts-) bekannte Berliner Rechtsanwalt Gereon Sandhage mahnt seit Jahren für diverse Onlineshops ab, so u.a. auch für die iOcean UG (haftunsgbeschränkt). In den Abmahnungen wird stets behauptet, die iOcean UG betreibe unter www.schuh-werk24.de einen Onlineshop und sei daher Wettbewerberin. Abgemahnt werden u.a. Verkäufer, die auf eBay & Co. als private Verkäufer auftreten, obwohl sie tatsächlich gewerbliche Verkäufer seien. Auch der Onlineshop www.schuh-werk24.de entspricht dem Muster anderer von Sandhage vertretener Onlineshops: Wenige Produktkategorien, geringer Liefervorrat, hohe Versandkosten, Liefergebiet Deutschland, nur Vorkasse. Daher stellt sich auch bei den Abmahnungen der iOcean UG die Frage: Sind die Sandhage Abmahnungen für die iOcean UG berechtigt? Wenn nicht, welche Ansprüche haben die zu Unrecht Abgemahnten?

Gerichtsbekannter Abmahnanwalt Gereon Sandhage und dubiose Onlineshops

Der Berliner Rechtsanwalt Gereon Sandhage ist einer der bekanntesten Abmahnanwälte Deutschlands. Er nimmt in der monatlichen Abmahnstatistik von Trusted Shops seit Jahren stets einen der vorderen Plätze ein.

Rechtsanwalt Gereon Sandhage wurde bereits vor Jahren mehrfach wegen missbräuchlicher Abmahnungen zum Schadensersatz verurteilt (AG Berlin-Schöneberg, Urt. v. 01.10.2012, AZ 6 C 136/12, AG Schöneberg, Urt.  v. 24.10.2014, AZ 16 C 104/14, LG Berlin, Urt. v. 02.08.2017, AZ. 15 O 144/1). Nach Ansicht der Gerichte dienten die von Sandhage versendeten Abmahnungen ausschließlich dazu, sich durch erhoffte Abmahnkosten zu bereichern.

Hiervon ließ sich Herr Rechtsanwalt Gereon Sandhage jedoch nicht stören und setzte seine Abmahnpraxis für dubiose Shops unbeirrt fort. 

Bis zum Inkrafttreten des „Anti-Abmahngesetzes“ mahnte Sandhage Verstöße gegen Informationspflichten im Fernabsatz ab. Seit Inkrafttreten des „Anti-Abmahngesetzes" am 01.12.2020 können solche Verstöße zwar weiterhin abgemahnt, aber keine Abmahnkosten mehr geltend gemacht werden. Klar, dass Sandhage solche Verstöße seit dem 01.12.2020 nicht mehr abmahnt und seine Abmahnstrategie änderte. Nunmehr mahnt er nur noch UWG Verstöße ab, für die auch Abmahnkosten verlangt werden können. Allein dies belegt das eigentliche Geschäftsmodell von Sandhage & Co.

Welche Verstöße mahnt Sandhage für die iOcean UG ab?

Aktuell mahnt Sandhage für die iOcean UG eBay Verkäufer ab, die Waren auf eBay verkaufen und dabei als private Anbieter auftreten, obwohl sie Waren in gewerblichem Umfang anbieten (Schwarzverkäufe). Wann Verkäufe auf eBay & Co. gewerblich oder privat sind, lässt sich nicht immer leicht beantworten. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH, Urt. v. 26.04.2012 eBay Verkäufe ) ist das "Gesamtbild" maßgeblich. Daher muss im Einzelfall anhand bestimmter Kriterien geprüft werden, ob das "Gesamtbild" für private oder gewerbliche Verkäufe spricht.

Ergibt sich nach einer Prüfung, dass tatsächlich "Schwarzverkäufe" vorliegen, würden die Abgemahnten in der Tat irreführend und daher wettbewerbswidrig handeln. Wettbewerbsverstöße dürfen jedoch dürfen nur "echte Wettbewerber" abmahnen.

Sind die Sandhage Abmahnungen für die iOcean UG berechtigt?

Ich halte die Sandhage Abmahnungen für die iOcean UG sowohl für unberechtigt als auch wegen formeller Fehler für unwirksam. Gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG dürfen nur "echte" Wettbewerber abmahnen, die Waren in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich vertreiben. Diese Voraussetzungen sind in der Abmahnung darzulegen.

In den mir vorliegenden Abmahnungen heißt es, dass die iOcean UG auf den Verkauf von Funktionswäsche, Bademoden, Sneaker und Socken für Damen und Herren spezialisiert ist. Dies verwundert, ist Geschäftsgegenstand der iOcean UG der Einzelhandel mit Raucherbedarf, orientalischen Wasserpfeifen, ätherischen Ölen und Duftkerzen, der Verkauf von Tablets, Handys und deren Zubehörs. Mit dem Verkauf von Funktionswäsche, Bademoden, Sneaker und Socken handelt die iOcean außerhalb ihres Geschäftsgegenstands.

Im Wayback Archiv wurde der Shop www.schuh-werk24.de erstmals im September 2021 indexiert. Bis November 2022 gab es lediglich 5 weitere Indexierungen.  Dies verwundert nicht, werden im Shop nur wenige Produktkategorien und in diesen nur wenige Produkte in nur geringer Stückzahl angeboten. Bezeichnenderweise werden in der Abmahnung auch keine Umsatzzahlen oder Umsatzgrößen angegeben. Der Umsatz scheint, wenn überhaupt vorhanden, bescheiden zu sein.

Wehren Sie sich gegen Sandhage Abmahnungen im Auftrag der iOcean UG

Haben auch Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Auftrag der iOcean UG erhalten? Dann sollten Sie diese Abmahnung anwaltlich überprüfen lassen.

Keinesfalls sollten Sie das Vergleichsangebot annehmen ! Sandhage bietet in den Abmahnungen an, bei Zahlung eines Vergleichsbetrags (aktuell:  750 EUR) die Angelegenheit ohne Abgabe einer Unterlassungserklärung als erledigt zu betrachten. Damit will er Abgemahnte davon abhalten, anwaltlichen Rat hinzuziehen. Weder der Vergleichsbetrag noch die für den Fall der Nichtannahme des Vergleichs geforderten weit aus höheren Abmahnkosten (aktuell berechnet nach einem Streitwert 30.000 EUR) stehen der iOcean UG zu.

Geben Sie auch keinesfalls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Abmahner hoffen auf Vertragsstrafen.

Selbst wenn Abmahnung berechtigt sind, sind Abmahnkosten nur zu erstatten, wenn der Abmahner diese im Innenverhältnis seinem Anwalt schuldet. Das Stammkapital der iOcean UG beträgt 2.000 EUR. Mit auch nur zwei Sandhage Abmahnungen wäre dieses aufgebraucht.
Wichtig zu wissen: Bei einer unberechtigten Abmahnung muss der Abmahner dem Abgemahnten die Rechtsverteidigungskosten erstatten.

Erfolgreiche Verteidigung gegen Sandhage Abmahnungen durch Rechtsanwältin Denise Himburg

Haben auch Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin erhalten, können Sie mir diese gerne per E-Mail zusenden. Im Rahmen einer kurzen Erstberatung bespreche ich mit Ihnen das weitere Vorgehen und die Kosten.

Ich vertrete bereits zahlreiche Unternehmen, die von Sandhage mit Abmahnungen überzogen wurden. Sofern es sich bei den "Sandhage-Shops" um Fakeshops handelt, weise ich die Abmahnungen stets als unberechtigt zurück und fordere die Gegenseite und Sandhage persönlich zur Erstattung der Ihnen durch meine Einschaltung entstandenen Rechtsverteidigungskosten auf und setzen diese Ansprüche auch im Mahn- und Klageverfahren durch.

Nach Einleitung von Klageverfahren bzw. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hat Sandhage meinen Mandanten bisher die Rechtsverteidigungskosten erstattet.