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Denise Himburg - Rechtsanwältin
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08. März 2019

Gekaufte Produktbewertungen für Drittanbieter auf Amazon unzulässig

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 22.02.2019 entschieden, dass Amazon verlangen kann, dass Drittanbieter auf amazon.de ihre Produkte nicht mit „gekauften“ Bewertungen bewerben, ohne kenntlich zu machen, dass die Tester einen vermögenswerten Vorteil erhalten haben.

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05. Dez. 2018

Frist für Eilantrag wegen negativer Google-Bewertung

Das OLG Nürnberg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, innerhalb welcher Frist ein Eilantrag auf Löschung einer negativen Google-Bewertung bei Gericht gestellt werden musss. Mit Beschluss vom 13.11.2018 hat das OLG Nürnberg entschieden, dass ein Eilantrag innerhalb von 1 Monat seit Kenntnis der negativen Google-Bewertung gestellt muss. Wartet der Betroffene länger, entfällt die Eilbedürftigkeit.

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28. Nov. 2018

OLG München: Yelp muss alle Bewertungen bei Gesamtbewertung beachten

Das OLG München hat Yelp auf die Klage einer Betreiberin von Fitnessstudios mit Urteil vom 13.11.2018 verurteilt es zu unterlassen, eine Gesamtbewertung für die Fitnessstudios auf Yelp anzuzeigen, in die nicht alle Bewertungen eingeflossen sind.

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27. März 2018

Jameda erneut zur Löschung einer negativen Arztbewertung verurteilt

Das Oberlandesgericht Dresden hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wann Jameda sich die Bewertung eines Patienten zu eigen macht. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn Jameda auf eine Beschwerde eines betroffenen Arztes die Bewertung prüft und Inhalte daraus löscht, ohne Rücksprache mit dem Verfasser der Bewertung zu nehmen. In diesem Fall haftet Jameda, sofern der nicht gelöschte Teil falsche Tatsachen enthält.

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20. März 2018

Jameda muss falsche Tatsachenbehauptung löschen

Das OLG Hamm hat in einem Eilverfahren einer Zahnärztin gegen den Betreiber des Ärztebewertungsportals Jameda Recht gegeben und Jameda zur Löschung einer falschen Tatsachenbehauptung verurteilt.

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25. Feb. 2018

Wann muss Forenbetreiber bei rechtswidrigen Beiträgen tätig werden?

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 21.12.2017 noch einmal klargestellt, dass ein Forenbetreiber wegen angeblich rechtswidriger Posts Dritter nur tätig werden muss, wenn der Betroffene die Rechtsverletzung konkret und detailliert darlegt. Nur pauschale Angaben genügen nicht.

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