AG München: Arzt muss Bewertung auf Ärztebewertungsportal grundsätzlich hinnehmen
Das AG München hat mit Urteil vom 12.10.2012 entschieden, dass ein Online-Ärztebewertungsportal dann zulässig ist, wenn eine Nachverfolgung im Falle etwaiger beleidigender oder rufschädigender Äußerungen möglich ist. In diesem Fall überwiege das Interesse der Öffentlichkeit an der Verfügbarkeit von Daten über medizinische Versorgungsmöglichkeiten zusammen mit dem Recht auf Meinungs- und Kommunikationsfreiheit das Recht auf dem Portal bewerteter Ärzte auf informationelle Selbstbestimmung.
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LG Nürnberg: Betreiber eines Bewertungsportals haftet bei mangelhafter Aufklärung für rechtsverletzende Einträge von Nutzern
Das Landgericht Nürnberg Fürth hat mit Urteil vom 08.05.2012 entschieden, dass ein Betreiber eines Bewertungsportals zur umfassenden Aufklärung hinsichtlich des Wahrheitsgehalts einer Bewertung verpflichtet ist.
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LG Nürnberg-Fürth: Unterlassungsanspruch eines negativ bewerteten Arztes gegen Portalbetreiber
Das LG Nürnberg-Fürth hat in einem Eilverfahren Stellung dazu genommen, wann einem auf einem Bewertungsportal negativ bewerteten Arzt ein Löschungsanspruch gegen den Portalbetreiber zusteht. In Rede standen negative Tatsachenbehauptungen.
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OLG Köln: kein Eilverfahren gegen negative eBay-Bewertungen möglich
Nunmehr hat auch das OLG Köln mit Urteil vom 08.03.2012 entschieden, dass ein eBay-Verkäufer die Löschung negativer eBay-Bewertungen grundsätzlich nicht im Eilverfahren geltend machen kann.
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OLG Hamburg: Hotelbewertungen grundsätzlich zulässig
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat am 18.01.2012 die Berufung einer Hotel- und Hostelbetreiberin zurückgewiesen, mit der diese erreichen wollte, dass ihr Hoten bzw. Hostel nicht mehr in dem von der Beklagten betriebenen Hotelbewertungsportal bewertet werden darf.
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"Gekauftes" Ranking auf Hotelbuchungsportal wettbewerbswidrig
Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 25.08.2011 dem Hotelbuchungsportal www.booking.com untersagt, Hotelbetriebe unter der Rubrik "Beliebtheit" in absteigender Reihenfolge zu platzieren, wenn für die an dem Ranking teilnehmenden Hotels die Möglichkeit besteht, das Ranking durch eine höhere Provision an booking.com zu beeinflussen. Zudem hat es booking.com untersagt, Hotels die Möglichkeit einer positiven Beeinflussung des Rankings durch Provisionserhöhung anzubieten.
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