BGH: Bewertungsportal Jameda muss Arzt-Profil löschen
Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 20.02.2018 mit der Frage beschäftigt, ob ein Arzt von dem Bewertungsportal Jameda die Löschung seines Arzt-Profils verlangen kann, wenn bei Aufruf seines Profils Profile anderer Ärzte, die ein kostenpflichtiges Profil bei Jameda haben, angezeigt werden. Der BGH bejahte eine Löschungspflicht von Jameda in diesem Fall.
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Google muss bei Fake-Bewertung Sternebewertung ohne Text löschen
Negative Bewertungen im Internet sind geschäftsschädigend, durchsuchen Kunden vor Beauftragung oder Besuch eines Lokals das Internet nach Bewertungen. Dabei sind negative Bewertungen mit oder ohne Begleittext ärgerlich, führt jede negative Bewertung zum Sinken der Durchschnittsbewertung.
In der Rechtsprechung besteht bishr Uneinigkeit, ob Google auch Sternebewertungen ohne Text löschen muss. Das LG Augsburg verneinte eine Löschungspflicht auch bei Fakebewertungen, das LG Hamburg bejaht nunnmehr eine solche Pflicht bei möglichen Fake-Bewertungen.
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Recht auf Vergessenwerden setzt erheblichen Zeitablauf voraus
Das LG Frankfurt am Main hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob das "Recht auf Vergessenwerden" einen Ex-Geschäftsführer berechtigt, von Google die Entfernung von Suchergebnissen zu 6 Jahre alten Berichten über seine Geschäftsführertätigkeit zu verlangen. Das Gericht verneinte im vorliegenden Fall einen Anspruch gegen Google auf Löschung von Links im Suchindex, da nach wie vor ein öffentliches Interesse an der konkreten Berichterstattung besteht.
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Unwahre negative eBay-Bewertung muss gelöscht werden
Das AG München hat mit Urteil vom 23.09.2017 entschieden, dass eine negative Bewertung auf der Verkaufsplattform eBay gelöscht werden muss, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen enthält und gab damit der Klage eines eBay-Verkäufers gegen einen eBay-Käufer auf Löschung der Bewertung statt.
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Abmahngefahr: Kundenbewertungen sind Werbung
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 24.5.2017 entschieden, dass auch Kundenbewertungen auf einer Website Werbung ist. Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung wegen irreführender Angaben ist daher nicht nur die Webseite, sondern müssen auch Kundenbewertungen geprüft und ggf. gelöscht werden. Andernfalls drohen Vertragsstrafen.
BGH: Betreiber eines Ärztebewertungsportals haftet für Bewertungen
Der BGH hat mit Urteil vom 1.3.2016 die Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals nach Beanstandung durch einen Arzt konkretisiert. Danach muss der Portalbetreiber die Beanstandung des betroffenen Arztes dem Bewertenden übersenden und diesen auffordern, den angeblichen Behandlungskontakt genau zu beschreiben, den Behandlungskontakt belegende Unterlagen vorzulegen und diese Stellungahme nebst Unterlagen an den Betroffenen weiterleiten.
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