Bis wann kann man Widerspruch gegen Marken einlegen?
Inhaber älterer Marken oder sonstiger Kennzeichen können gegen die Eintragung einer Marke Widerspruch beim Markenamt einlegen. Die Widerspruchsfrist beträgt sowohl bei einer deutschen Marke als auch bei einer Unionsmarke stets 3 Monate. Zu beachten ist jedoch der unterschiedliche Beginn der Widerrufsfrist.
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Markenabmahnung erhalten - was nun?
Nutzen Unternehmen fremde Marken oder Kennzeichen, drohen Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung. Allerdings stellt nicht jede Nutzung einer fremden Marke eine Markenrechtsverletzung dar. Es ist daher bei jeder Markenabmahnung zu prüfen, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Ist die Markenabmahnung berechtigt, kann der Markeninhaber Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Abmahnkosten fordern. Erfolgte die Abmahnung unberechtigt, kann der Abgemahnte die Abmahnung zurückweisen und Erstattung seiner Anwaltskosten fordern. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zu Abmahnungen im Markenrecht.
Richtige Reaktion auf markenrechtliche Abmahnungen
Die Nichtreaktion oder falsche Reaktion auf eine markenrechtliche Abmahnung kann für den Abgemahnten (im Falle einer berechtigten Abmahnung) erhebliche finanzielle Folgen haben, da die Streitwerte in Markensachen stets sehr hoch angesetzt werden; nach dem Streitwert richten sich die Anwalts- und Gerichtskosten.
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Nutzung fremder Marken als Google-Adword und Keyword
Mit der Frage, wann die Nutzung fremder Marken als Keyword im Rahmen des Onlinemarketings zulässig ist oder eine Markenverletzung darstellt, hat sich in den vergangenen Jahren sowohl der EuGH als auch der BGH beschäftigt.
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