Markenrecht, Metaverse, NFT und Metaverse-Marken
Es gibt bereits eine Reihe von Unternehmen, die ins Metaverse gezogen sind. Vorreiter sind insbesondere Modemarken wie Nike, Adidas, Zara, Tommy Hilfiger, Burberry und Gucci sorgen für Aufsehen, weil sie beträchtliche Gewinne aus dem Branding im Metaverse und dem Angebot virtueller Waren erzielen. Gucci bietet nicht nur virtuelle Taschen und Accessoires, sondern auch digitales Parfüm an. Der Markt wächst. Unternehmen sollten Ihre Marken daher fit machen für virtuelle Welten. Was es mit Metaverse-Branding und Metaverse-Marken auf sich hat, erklären wir in diesem Beitrag.
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Warum ist eine Markenüberwachung wichtig?
Eine professionelle und umfassende Markenüberwachung ist wichtig, weil sie dazu beiträgt, die Integrität und den Wert Ihrer Marke aufrechtzuerhalten. Eine Markenüberwachung ermöglicht es Ihnen, potenzielle Verletzungen Ihrer Markenrechte zu erkennen und zu verhindern, dass Dritte von dem guten Ruf und Image Ihrer Marke profitieren. Warum man die Markenüberwachung in professionelle Hände von Fachanwälten für Markenrecht legen sollte.
Warum Markenrecherche vor Markenanmeldung wichtig ist
Eine Markenrecherche ist ein wichtiger Schritt bei der Anmeldung einer Marke. Sie dient dazu, Kollisionen mit bereits bestehenden Marken zu vermeiden und sicherzustellen, dass die gewünschte Marke tatsächlich eingetragen bzw. nach Eintragung nicht durch Widersprüche oder Löschungsanträge wieder gelöscht wird. Was bei der Markenrecherche zu beachten ist und warum anwaltliche Beratung bei der Markenanmeldung ihr Geld wert ist.
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Was ist beim Nachweis der Markenbenutzung zu beachten?
Marken müssen benutzt werden, soll der Markenschutz nicht gefährdet werden. Wird eine Marke nicht benutzt, droht nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist die Löschung der Marke. Auch in Verletzungsprozessen und Widerspruchsverfahren drohen Niederlagen, wenn man eine ernsthafte Markenbenutzung nicht nachweisen kann. Wie man die Benutzung von Marken nachweist und was dabei zu beachten ist, erklären wir in diesem Beitrag.
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Benutzungszwang, Benutzungsschonfrist, Benutzungsnachweis
Das Markenschutz durch Eintragung einer Marke entsteht, ist allgemein bekannt. Nicht dagegen, dass Marken auch benutzt werden müssen. Werden Marken nach Ablauf der Benutzungsschonfrist nicht benutzt, droht die Löschung der Marke. Auch in Klageverfahren und Widerspruchsverfahren drohen Niederlagen, wenn die Gegenseite den Einwand der Nichtbenutzung erhebt. Was es mit dem Benutzungszwang, der Benutzungsschonfrist und Benutzungsnachweisen für Marken auf sich hat, erklären wir in diesem Beitrag.
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Markenabmahnung von Harley Davidson erhalten - was tun?
Was für manche der Sound der Freiheit ist, kann für Onlinehändler zum finanziellen Desaster werden: Harley Davidson. Die Harley Davidson (H-D U.S.A. LLC.) lässt konsequent Verletzungen von Harley Davidson Marken abmahnen. Betroffen sind insbesondere Onlinehändler, die Zubehör für Motorräder und Accessoires anbieten, die mit der Marke „Harley Davidson“ gekennzeichnet sind, nicht wissend, dass es sich hierbei um Fälschungen oder Grauimporte handelt. Aber auch Onlinehändler, die Schmuck und Merchandisingprodukte mit "Harley" anbieten, sind betroffen. Wie Abgemahnte auf Harley Davidson Abmahnungen reagieren sollten, erklären wir in diesem Beitrag.
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Markenabmahnung von Zierhut IP erhalten - Was tun?
Die Kanzlei Zierhut IP versendet seit Jahren für diverse Markeninhaber Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen. Die Markenabmahnungen betreffen u.a. Begriffe, bei denen der Laie nicht annimmt, dass diese überhaupt als Marke eingetragen werden können ("Hula Hoop“, „Hacky Sack“, „Frida Kahlo“ bzw. „Frida“). Seit kurzem versendet Zierhut IP auch Markenabmahnungen wegen Verletzung der Marke „EMBRACE. Eine Markenabmahnung ist ärgerlich. Noch ärgerlicher wird es, wenn Abgemahnte unwissend noch größeren Schaden (Vertragsstrafen) verursachen. Wie Abgemahnte auf Zierhut Abmahnungen reagieren sollten, erklären wir in diesem Beitrag.
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Zierhut Markenabmahnung "EMBRACE“ - Was tun?
Frau Inka Mininno, Betreiberin des Onlineshops www.embrace-fashion.com, lässt über die Kanzlei ZIERHUT IP wegen der Verletzung der Marke „EMBRACE" abmahnen. Betroffen sind Onlinehändler, die Schuhe, Bekleidung und Taschen online anbieten und dabei den Begriff "EMBRACE" in der Artikelüberschrift oder Artikelbeschreibung nutzen. Die Kanzlei ZIERHUT IP ist uns bereits aus zahlreichen anderen Abmahnungen für andere Abmahner bestens bekannt (Hula Hoop, Hacky Sack, Frida Kahlo). Markenabmahnungen sind ärgerlich und teuer. Noch teurer wird es ist jedoch, wenn Abgemahnte unwissend noch größeren Schaden (Vertragsstrafen) verursachen. Wie Abgemahnte auf Zierhut Abmahnungen reagieren sollte, erklären wir in diesem Beitrag.
Abmahngefahr: Werbung mit dynamischen Google Anzeigen
Viele Unternehmen und Agenturen nutzen dynamische Google Suchanzeigen, sind diese zeitsparend und flexibler. Diese bergen jedoch auch rechtliche Risiken, wird der Anzeigentitel nicht mehr vom Werbenden erstellt. Vielmehr wird der Anzeigentitel automatisch von Google anhand der Suchanfrage erstellt und ausgespielt. Wird bei der Suche z.B. eine bestimmte Marke eingegeben, taucht diese sodann im Anzeigentitel der Google Suchanzeige auf. Daher drohen Abmahnungen. Was Unternehmen über dynamische Google Ads wissen sollten, erklären wir in diesem Beitrag.
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Darf man fremde Marken als Keyword buchen?
Die Nutzung fremder Marken oder Unternehmenskennzeichen als Keyword zur Generierung von bezahlten Werbeanzeigen im Internet (Google Ads-Programm) ist immer wieder Anlass von Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen. Seit 2011 ist klar, dass die Buchung fremder Marken als Keyword grundsätzlich zulässig ist, sofern die Werbung getrennt von den originären Suchergebnissen erscheint und als Anzeige erkennbar ist. Wie so oft im Leben, gibt es jedoch auch hier Ausnahmen von der Regel. Was bei der Buchung fremder Marken als Keyword zu beachten ist, erklären wir in diesem Beitrag.