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Denise Himburg - Rechtsanwältin
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Markenabmahnung "Mo", "Isha“, "Usha"... für Bekleidung - Was tun?

Die MO Streetwaer GmbH ist Inhaberin zahlreicher für Bekleidung geschützter Marken („MO“, „myMO“, „USHA“, „HOMEBASE“, „Izia“ und Isha“). Bekanntlich lässt die MO Streetwaer GmbH Verletzungen an diesen Marken konsequent und gandenlos abmahnen, früher von Kanzlei Preu Bohlig & Partner, heute von der Kanzlei CBH Rechtsanwälte. Wie sollte man nach Erhalt einer Abmahnung reagieren?

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Markenabmahnung der Volkswagen AG

Für die Volkswagen AG sind zahlreiche „VW“ Marken registriert. VW ist dafür bekannt, Markenrechtsverletzungen konsequent zu verfolgen und kostenpflichtig abmahnen zu lassen. Aufgrund der hohen Bekanntheit der VW-Marken können diese Abmahnungen mit erheblichen Abmahnkosten verbunden sein. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie auf die Markenabmahnung von VW reagieren sollten.

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Markenabmahnung Kanzlei Baker & McKenzie für Calvin Klein

Die Kanzlei Baker & McKenzie mahnt im Auftrag der Calvin Klein Trademark Trust, USA, Verletzungen von Rechten an der Marke „CALVIN KLEIN“ ab. Betroffen sind vor allem eBay-Verkäufer. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie auf die Abmahnung reagieren können und sollten.

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Wann darf man fremde Marken nutzen?

Wann darf man wie wo fremde Marken nutzen?

Grundsätzlich darf nur der Markeninhaber die für ihn geschützte Marke nutzen. Eine Marke genießt jedoch nicht Schutz gegen jede Art der Nutzung. So ist der Markenschutz nicht nur örtlich und auf die im Verzeichnis angeführten Waren und Dienstleistungen beschränkt, sondern eine Markenverletzung setzt eine Markennutzung im geschäftlichen Verkehr voraus. Zudem dürfen fremde Marken auch im geschäftlichen Verkehr bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen benutzt werden.

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Pink Pirates Markenabmahnung durch UNVERZAGT VON HAVE

Die Rechtsanwälte UNVERZAGT VON HAVE aus Hamburg mahnen im Auftrag von Frau Malgorzata Kolleg Verletzungen an der Marke "Pink Pirates" ab. Frau Kolleg, Diplomdesignerin und laut Abmahnung Erfinderin der Pink Pirates, ist Inhaberin der deutschen Wortmarke "Pink Pirates". Laut Abmahnung vertreibt Frau Kolleg unter der Marke "Pink Pirates" u.a. Bücher, CDs, Mal-, Bastel-, Geburtstags- und Partyartikel für Kinder.  Erfahren Sie nachfolgend, was bei einer "Pink Pirates"-Abmahnung zu tun ist.

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Markenabmahnung Swarovski AG durch Lorenz Seidler Gossel

Die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel aus München mahnen im Auftrag der Swarovski AG Markenrechtsverletzungen ab. Die Swarovski AG ist Inhaberin zahlreicher Marken mit dem Bestandteil "Swarovski, geschützt u.a. Schmuckwaren, Edelsteine, Uhren, Taschen, Glaswaren und Bekleidung. Bekanntlich geht Swarovski gegen Markenverletzungen konsequent vor. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie auf die Abmahnung der Swarovski AG reagieren können und sollten.

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Markenabmahnung SKODA AUTO - was tun ?

Die Würzburger Rechtsanwälte Lempe & Kessler mahnen derzeit im Auftrag der SKODA AUTO a.s. Markenrechtsverletzungen ab. SKODA AUTO ist Inhaberin zahlreicher für den Automobilbereich geschützter Marken, so u.a. von SKODA, OCTAVIA, FABIA und YETI. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie auf die Abmahnung reagieren können und sollten.

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Warum ist Markenschutz so wichtig?

Warum sollte man eine Marke anmelden?

Marken dienen der Unterscheidung von Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen. Marken stellen daher hohe Werte eines Unternehmens dar. Das sog. "Corporate Branding" sollte auf jeden Fall als Marke geschützt werden. Dies sollte im besten Fall schon vor Aufnahme der Benutzung erfolgen, spätestens dann, wenn sich das Zeichen am Markt gut etabliert hat. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Ihnen ein Mitbewerber zuvorkommt und das mit Mühen und Kosten aufgebaute Zeichen als eigene Marke anmeldet.

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Warum ist Markenschutz so wichtig?

Wir begegnen täglich Marken, sei es beim Einkaufen, beim Fernsehen oder beim Zeitunglesen. Marken setzen klare Unterscheidungsmerkmale gegenüber den Waren und Dienstleistungen von anderen Unternehmen. Marken dienen dazu, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens in der Angebotsflut wiederzuerkennen. 

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Markenabmahnung Lubberger Lehment für Clarins GmbH

Die Berliner Kanzlei Lubberger mahnt im Auftrag der Clarins GmbH Markenrechtsverletzungen ab. Die Clarins GmbH vertreibt als exklusive Lizenznehmerin Parfümwaren unter den Marken „Clarins“ und „Thierry Mugler“. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie auf die Abmahnung reagieren können und sollten.

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