Wann darf man wie wo fremde Marken nutzen?
Grundsätzlich darf nur der Markeninhaber die für ihn geschützte Marke nutzen. Eine Marke genießt jedoch nicht Schutz gegen jede Art der Nutzung. So ist der Markenschutz nicht nur örtlich und auf die im Verzeichnis angeführten Waren und Dienstleistungen beschränkt, sondern eine Markenverletzung setzt eine Markennutzung im geschäftlichen Verkehr voraus. Zudem dürfen fremde Marken auch im geschäftlichen Verkehr bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen benutzt werden.
Pink Pirates Markenabmahnung durch UNVERZAGT VON HAVE
Die Rechtsanwälte UNVERZAGT VON HAVE aus Hamburg mahnen im Auftrag von Frau Malgorzata Kolleg Verletzungen an der Marke "Pink Pirates" ab. Frau Kolleg, Diplomdesignerin und laut Abmahnung Erfinderin der Pink Pirates, ist Inhaberin der deutschen Wortmarke "Pink Pirates". Laut Abmahnung vertreibt Frau Kolleg unter der Marke "Pink Pirates" u.a. Bücher, CDs, Mal-, Bastel-, Geburtstags- und Partyartikel für Kinder. Erfahren Sie nachfolgend, was bei einer "Pink Pirates"-Abmahnung zu tun ist.
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Markenabmahnung Swarovski AG durch Lorenz Seidler Gossel
Die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel aus München mahnen im Auftrag der Swarovski AG Markenrechtsverletzungen ab. Die Swarovski AG ist Inhaberin zahlreicher Marken mit dem Bestandteil "Swarovski, geschützt u.a. Schmuckwaren, Edelsteine, Uhren, Taschen, Glaswaren und Bekleidung. Bekanntlich geht Swarovski gegen Markenverletzungen konsequent vor. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie auf die Abmahnung der Swarovski AG reagieren können und sollten.
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Markenabmahnung SKODA AUTO - was tun ?
Die Würzburger Rechtsanwälte Lempe & Kessler mahnen derzeit im Auftrag der SKODA AUTO a.s. Markenrechtsverletzungen ab. SKODA AUTO ist Inhaberin zahlreicher für den Automobilbereich geschützter Marken, so u.a. von SKODA, OCTAVIA, FABIA und YETI. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie auf die Abmahnung reagieren können und sollten.
Warum sollte man eine Marke anmelden?
Marken dienen der Unterscheidung von Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen. Marken stellen daher hohe Werte eines Unternehmens dar. Das sog. "Corporate Branding" sollte auf jeden Fall als Marke geschützt werden. Dies sollte im besten Fall schon vor Aufnahme der Benutzung erfolgen, spätestens dann, wenn sich das Zeichen am Markt gut etabliert hat. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Ihnen ein Mitbewerber zuvorkommt und das mit Mühen und Kosten aufgebaute Zeichen als eigene Marke anmeldet.
Warum ist Markenschutz so wichtig?
Wir begegnen täglich Marken, sei es beim Einkaufen, beim Fernsehen oder beim Zeitunglesen. Marken setzen klare Unterscheidungsmerkmale gegenüber den Waren und Dienstleistungen von anderen Unternehmen. Marken dienen dazu, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens in der Angebotsflut wiederzuerkennen.
Markenabmahnung Lubberger Lehment für Clarins GmbH
Die Berliner Kanzlei Lubberger mahnt im Auftrag der Clarins GmbH Markenrechtsverletzungen ab. Die Clarins GmbH vertreibt als exklusive Lizenznehmerin Parfümwaren unter den Marken „Clarins“ und „Thierry Mugler“. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie auf die Abmahnung reagieren können und sollten.
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Markenabmahnung "MO" für Bekleidung - was tun?
Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner versendet im Auftrag der MO Streetwear GmbH Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen. Den Betroffenen wird vorgeworfen, dass sie die der MO Streetwear GmbH zustehenden Rechte an der für Bekleidung eingetragenen Marke „MO“ verletzt haben.
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Markenabmahnung Kanzlei Preu Bohlig für Louis Vuitton
Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner versendet im Auftrag der Louis Vuitton Malletier Société Anonyme (Frankreich) Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen. In diesen wird den Betroffenen vorgeworfen, die der Louis Vuitton Malletier Société Anonyme an der Marke „Louis Vuitton“ zustehenden Markenrechte verletzt zu haben.
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Wie entsteht Markenschutz?
Markenschutz entsteht üblicherweise mit Eintragung eines Zeichens in ein Markenregister. Bei der Markenanmeldung muss man angeben, für welche Waren oder Dienstleistungen die Marke Schutz genießen soll. Ist die Marke eintragungsfähig, kann man Dritten ab Eintragung die Nutzung dieses Zeichens für die vom Markenschutz erfassten Waren und Dienstleistungen verbieten.