Was gibt es für Marken?
Hier gilt es einerseits zwischen bestimmten Markenformen (Wortmarke, Bildmarke, etc.) und andererseits zwischen dem räumlichen Schutz von Marken (deutsche Marke, Unionsmarke, IR-Marken) zu unterscheiden.
Können alle Zeichen als Marke eingetragen werden?
Nicht jedes Zeichen kann als Marke eingetragen. Voraussetzung für die Eintragung eines Zeichens als Marke ist, dass das Zeichen in Bezug auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen unterscheidungskräftig ist und nicht aus geläufigen oder beschreibenden Begriffen besteht. Ist dies der Fall, liegt ein absolutes Schutzhindernis vor und die Markenanmeldung wird zurückgewiesen.
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Können auch Slogans als Marke geschützt werden?
Ein guter Werbeslogan für ein Produkt ist oft genau so wichtig wie die Marke selbst. Ebenso wie eine Marke transportiert ein Slogan das Image eines Produktes oder eines Unternehmens und weckt oder fördert die Kauflust der angesprochenen Kunden. Um Wettbewerber die Nutzung eines Slogans zu verbieten, muss der Werbeslogan entweder urheberrechtlich geschützt sein oder Markenschutz genießen. Beide Wege sind mit Schwierigkeiten verbunden.
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Schutzumfang bei Wortmarken und Bildmarken
Der Schutzumfang von Marken hängt u.a. auch davon ab, ob Sie eine reine Wortmarke, eine Bildmarke oder eine Wort-/Bildmarke angemeldet haben. Zu beachten ist, dass gegebenenfalls nicht jedes Element einer Marke auch separaten Schutz genießt, sondern nur das gesamte Zeichen oder nur bestimme Elemente zum Markenschutz führten.
Wo und wie meldet man eine deutsche Marke an?
Die Anmeldung einer deutschen Marke erfolgt durch die Einreichung einer Markenanmeldung per Post oder online beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
Wo und wie meldet man eine Unionsmarke an?
Die Anmeldung einer in allen 28 EU-Staaten gültigen Unionsmarke erfolgt durch Einreichung einer Markenanmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Ist eine Bildmarke für alle Farben geschützt?
Bei der Anmeldung einer Wort-/Bildmarke muss - auch wenn die Marke später farbig genutzt werden soll - nicht unbedingt eine Farbe angegeben werden. Wird keine Farbe angegeben und die Abbildung des Zeichens nur in schwarz-weiß beim Markenamt eingereicht, erfolgt eine schwarz-weiße Eintragung der Marke.
Markenanmeldung und ältere Markenrechte Dritter
Oft fragen Mandanten, ob das Markenamt im Eintragungsverfahren prüft, ob es ältere identische oder ähnliche Markenrechte Dritter gibt. Die Antwort hierauf: Nein!
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Dauer eines Markeneintragungsverfahrens
Starre Fristen gibt es nicht. Die Dauer ist u.a. auch davon abhängig, ob es zu Verzögerungen aufgrund z.B. unvollständiger oder fehlerhafter Anmeldeunterlagen kommt.
Bis wann kann man Widerspruch gegen Marken einlegen?
Inhaber älterer Marken oder sonstiger Kennzeichen können gegen die Eintragung einer Marke Widerspruch beim Markenamt einlegen. Die Widerspruchsfrist beträgt sowohl bei einer deutschen Marke als auch bei einer Unionsmarke stets 3 Monate. Zu beachten ist jedoch der unterschiedliche Beginn der Widerrufsfrist.
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