Markenabmahnung "MO" für Bekleidung - was tun?
Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner versendet im Auftrag der MO Streetwear GmbH Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen. Den Betroffenen wird vorgeworfen, dass sie die der MO Streetwear GmbH zustehenden Rechte an der für Bekleidung eingetragenen Marke „MO“ verletzt haben.
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Markenabmahnung Kanzlei Preu Bohlig für Louis Vuitton
Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner versendet im Auftrag der Louis Vuitton Malletier Société Anonyme (Frankreich) Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen. In diesen wird den Betroffenen vorgeworfen, die der Louis Vuitton Malletier Société Anonyme an der Marke „Louis Vuitton“ zustehenden Markenrechte verletzt zu haben.
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Wie entsteht Markenschutz?
Markenschutz entsteht üblicherweise mit Eintragung eines Zeichens in ein Markenregister. Bei der Markenanmeldung muss man angeben, für welche Waren oder Dienstleistungen die Marke Schutz genießen soll. Ist die Marke eintragungsfähig, kann man Dritten ab Eintragung die Nutzung dieses Zeichens für die vom Markenschutz erfassten Waren und Dienstleistungen verbieten.
Kann man eine Marke übertragen?
In Marken können enorme wirtschaftliche Werte verkörpert sein, daher haben auch Dritte Interesse am Erwerb einer Marke. Der Markeninhaber kann sich entscheiden, den Markenwert nur für sich selbst zu verwerten; er kann aber die Marke auch Dritten zur Verwertung überlassen, z.B. durch Übertragung der Marke.
Was gibt es für Marken?
Hier gilt es einerseits zwischen bestimmten Markenformen (Wortmarke, Bildmarke, etc.) und andererseits zwischen dem räumlichen Schutz von Marken (deutsche Marke, Unionsmarke, IR-Marken) zu unterscheiden.
Können alle Zeichen als Marke eingetragen werden?
Nicht jedes Zeichen kann als Marke eingetragen. Voraussetzung für die Eintragung eines Zeichens als Marke ist, dass das Zeichen in Bezug auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen unterscheidungskräftig ist und nicht aus geläufigen oder beschreibenden Begriffen besteht. Ist dies der Fall, liegt ein absolutes Schutzhindernis vor und die Markenanmeldung wird zurückgewiesen.
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Können auch Slogans als Marke geschützt werden?
Ein guter Werbeslogan für ein Produkt ist oft genau so wichtig wie die Marke selbst. Ebenso wie eine Marke transportiert ein Slogan das Image eines Produktes oder eines Unternehmens und weckt oder fördert die Kauflust der angesprochenen Kunden. Um Wettbewerber die Nutzung eines Slogans zu verbieten, muss der Werbeslogan entweder urheberrechtlich geschützt sein oder Markenschutz genießen. Beide Wege sind mit Schwierigkeiten verbunden.
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Schutzumfang bei Wortmarken und Bildmarken
Der Schutzumfang von Marken hängt u.a. auch davon ab, ob Sie eine reine Wortmarke, eine Bildmarke oder eine Wort-/Bildmarke angemeldet haben. Zu beachten ist, dass gegebenenfalls nicht jedes Element einer Marke auch separaten Schutz genießt, sondern nur das gesamte Zeichen oder nur bestimme Elemente zum Markenschutz führten.
Wo und wie meldet man eine deutsche Marke an?
Die Anmeldung einer deutschen Marke erfolgt durch die Einreichung einer Markenanmeldung per Post oder online beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
Wo und wie meldet man eine Unionsmarke an?
Eine Unionsmarke bietet umfassenden Markenschutz in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit nur einer Anmeldung, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Zudem ermöglicht sie eine einheitliche und kosteneffiziente Schutzstrategie für Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind.