Makleranzeigen müssen Pflichtangaben nach EnEV enthalten
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 4.8.2016 entschieden, dass Makler in Immobilienanzeigen die nach § 16 a EnEV erforderlichen Pflichtangaben angeben müssen. Dazu zählt u.a. ein Hinweis auf die Art des Energieausweises und das im Energieausweis genannte Baujahr. Fehlen solche Angaben in der Anzeige, handelt der Makler wettbewerbswidrig.
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EuGH kippt Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
Der EuGH hat am 19.10.2016 entschieden, dass die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen EU-Recht verstößt und daher rechtswidrig ist. Hintergrund des Urteils ist ein von DocMorris eingeführte Bonussystem, das die Wettbewerbszentrale für wettbewerbswidrig erachtete.
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Abmahnung Rechtsanwälte FHU für Ferienpark am Glubigsee
Auch zahlreiche unserer Mandanten erhalten unerfreuliche Post von den Rechtsanwälten FHU aus Bad Salzuflen, die im Namen der Ferienpark am Glubigsee Betriebsgesellschaft mbH massenweise Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäuser abmahnt. Was ist zu tun?
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Einwilligung in Email-Werbung erlöscht nicht stets durch Zeitablauf
Das Amtsgericht Hamburg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob eine einmal erteilte Einwilligung in den Erhalt von Email-Werbung automatisch durch Zeitablauf (hier 6 Jahre) erlischt. Ein Erlöschen verneint das Amtsgericht, wenn das Unternehmen an den Betroffenen über die Jahre regelmäßig Email-Werbung versendet hat und dies nicht beanstandet wurde.
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Email-Spam: Vertragsstrafe von 350 EUR kann ausreichend sein
Das LG Detmold hatte sich im Rahmen eines Verfahrens wegen unerlaubter Email-Werbung (Spam) mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Vertragsstrafe von 350 EUR ausreichend ist, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Da die Beklagte seit mehr als 1 Jahr keine Spam-Emails mehr an den Kläger versandt hatte, genügte nach Ansicht des LG ausnahmsweise eine Vertragsstrafe von 350 EUR.
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Vertrieb von Lampen mit zu hohem Quecksilbergehalt wettbewerbswidrig
Der BGH hat am 21.09.2016 entschieden, dass der Vertrieb von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt nicht nur gegen § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ElektroStoffV verstößt, sondern zugleich wettbewerbwidrig ist und daher kostenpflichtig abgemahnt werden kann.
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