BGH: Preisangabenpflichten bei variablen Kosten
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 14.01.2016 zur Frage von Preisangabepflichten bei nicht im Voraus berechenbaren Kosten Stellung genommen. In solchen Konstellationen müsse zwar kein Endpreis angegeben werden, der Unternehmen müsse jedoch die Konditionen der Berechnungen der Kosten angeben. Andernfalls verstoße er gegen die Preisangabenverordnung und handele daher zugleich wettbewerbswidrig.
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Werbung mit UVP für Eigenmarken im Alleinvertrieb irreführend
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 13.01.2016 entschieden, dass die Werbung mit Mondpreisen unzulässig ist. Vorliegend vertrieb ein Unternehmen im Alleinvertrieb Produkte unter einer Eigenmarke und bewarb diese mit einer UVP. Die von dem Unternehmen tatsächlich beworbenen Preise lagen dauerhaft weit (bis zu 60%) unter der eigenen UVP.
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Testergebnis: Werbung mit Logo des Testers zulässig
Das Kammergericht hat mit Beschluss vom 20.11.2015 entschieden, dass die Rechte eines Testveranstalters nicht verletzt sind, wenn ein von ihm getestetes Unternehmen blickfangartig und unter Namensangabe des Testers mit dem von diesem veröffentlichten Testergebnis wirbt.
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Preisanpassungsklausel ohne Billigkeitskontrolle unwirksam
Das OLG Rostock hat mit Beschluss vom 10.06.2015 eine Preisanpassungsklausel in AGB für unwirksam und wettbewerbswidrig erachtet, da diese keinen ausreichenden Hinweis auf die gesetzlich vorgeschriebene Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB enthielt.
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Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung mit "Fettreduktion durch Kälte"
Das OLG München hat mit Urteil vom 14.01.2016 nochmal darauf hingewiesen, dass derjenige, der mit gesundheitsbezogenen Angaben wie "Fettreduktion durch Kälte" wirbt, die Verantwortung für die Richtigkeit solcher Angabe übernimmt und diese im Streitfall beweisen muss.
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Fehlende Datenschutzerklärung auf Webseite wettbewerbswidrig
Das Landgericht Köln hat in einem im Eilverfahren erlassenen Beschluss vom 26.11.2015 entschieden, dass ein Webseitenbetreiber, der auf seiner Webseiten keine Datenschutzerklärung vorhält, nicht nur gegen das Telemediengesetz (§ 13 TMG) verstößt, sondern zugleich wettbewerbswidrig handelt. Fehlende Datenschutzerklärungen im Internet können daher von Wettbewerbern abgemahnt werden.
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