AG Mannheim: 90-Tage-Zahlungsziel in AGB eines Auftraggebers unzulässig
Das Amtsgericht Mannheim hat mit Urteil vom 22.07.2015 entschieden, dass eine Klausel in AGB "Forderungen des Auftragnehmers sind am letzten Tag des zweiten Folgemonats nach Rechnungseingang fällig" wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam ist. Nachstehend das Urteil im Volltext:
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Werbung mit "bekömmlich" für Bier mit mehr als 1,2 Promille wettbewerbswidrig
Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 25.08.2015 entschieden, dass die Aussage Bier sei "bekömmlich" eine gesundheitsbezogene Angabe ist und für Getränke mit mehr als 1,2 Promille unzulässig und daher wettbewerbswidrig ist.
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Bundeskartellamt: kartellrechtswidrige Beschränkungen von ASICS Deutschland bei Online-Vertrieb von Laufschuhen
Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren wegen wettbewerbsbeschränkender Klauseln im Vertriebssystem von ASICS Deutschland abgeschlossen. Die Behörde wirft ASICS vor, insbesondere kleinere und mittlere Vertragshändler beim Online-Vertrieb rechtswidrig beschränkt zu haben.
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UWG: Produktbild muss zum Produktangebot passen
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 4.8.2015 eine Selbstverständlichkeit bestätigt: Das auf einem Produktbild dargestellte Produkt muss dem entsprechen, was auch geliefert werden soll. Ist auf dem Produktbild Zubehör abgebildet, welches nicht geliefert werden soll, liegt eine Irreführung vor, wenn hierauf nicht deutlich hingewiesen wird.
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LG Oldenburg: Über Einschränkungen des Widerrufsrechts muss im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung belehrt werden
Das Landgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 13.03.2015 entschieden, dass Online-Händler klar und deutlich über die Schranken des Widerrufsrechts informieren müssen. Dieses Gebot ist nicht eingehalten, wenn Einschränkungen des Widerrufsrechts getrennt von der eigentlichen Widerrufsbelehrung angeführt werden. Nachfolgend der Sachverhalt und die Entscheidungsgründe aus dem Urteil:
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Printwerbung mit nur im Internet veröffentlichten Testergebnis zulässig
Das OLG Oldenburg hat mit Urteil vom 31.07.2015 entschieden, dass Händler auch mit lediglich im Internet veröffentlichten Testergebnissen in Printmedien werben dürfen und hob damit die anderslautende Entscheidung der Vorinstanz auf.
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