Printwerbung mit nur im Internet veröffentlichten Testergebnis zulässig
Das OLG Oldenburg hat mit Urteil vom 31.07.2015 entschieden, dass Händler auch mit lediglich im Internet veröffentlichten Testergebnissen in Printmedien werben dürfen und hob damit die anderslautende Entscheidung der Vorinstanz auf.
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JuS: Abmahnung für Kfz Innung wegen Irreführung
Auch zahlreiche unserer Mandanten erhalten unerfreuliche Post von der Kanzlei JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner aus Augsburg, die im Namen von Kfz-Innungen abmahnt. Fokussiert hat man sich auf den Vorwurf, die Abgemahnten weisen nicht auf den gewerblichen Charakter von Kfz-Angeboten hin bzw. würden gewerbliche Kfz-Angebote auf Kfz-Plattformen nicht in die für Händler vorgesehenen Bereiche einstellen und somit über den gewerblichen Charakter des Kfz-Angebots täuschen.
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Werbung mit "Kein Netz ist keine Ausrede mehr" nicht irreführend
Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 16.06.2015 entschieden, dass der Verkehr der Angabe "Kein Netz ist keine Ausrede mehr" - soweit diese in einen humorvollen Zusammenhang gestellt ist - nicht die Behauptung entnimmt, das so werbende Unternehmen biete eine lückenlose Netzabdeckung an. Diese Angabe ist daher nicht irreführend, wenn das Unternehmen die zum Zeitpunkt der Werbung technisch höchstmögliche Verbindungsdichte anbietet.
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Irreführende Werbung mit "Outlet"
Das LG Stuttgart hat mit Urteil 31.03.2015 entschieden, dass ein Händler, der sein Geschäft als "Outlet" bezeichnet, Waren aus eigener Produktion vorhalten und diese zu Preisen anbieten muss, die deutlich unter denen des Einzelhandels liegen, andernfalls liegt eine Irreführung vor.
Onlineshop: "Sofortüberweisung" als einzige kostenlose Zahlmethode unzulässig
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 26.06.2015 entschieden, dass die Bezahlmöglichkeit „Sofortüberweisung" keine zumutbare Bezahlmöglichkeit für Verbraucher im Sinne von § 312 a Abs.4 BGB ist, sofern nur diese als kostenlose Bezahlmethode in einem Onlineshop angeboten wird.
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Produktsicherheitsgesetz: Verstoß ist Wettbewerbsverstoß
Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 21.05.2015 entschieden, dass ein Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz zugleich einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann. Dies komme z.B. in Betracht, wenn auf eine Sicherheitsgefährdung bei einer bestimmten Verwendung eines Produkts in der Gebrauchsanleitung nicht hingewiesen werde.
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