Werbung mit Verfügbarkeitshinweis "nur in limitierter Stückzahl" irreführend
Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 02.12.2015 entschieden, dass in einer Produktwerbung der Hinweis auf die Verfügbarkeit der Produkte "nur in limitierter Stückzahl" wettbewerbswidrig ist, wenn der Warenvorrat des Werbenden so gering ist, dass der Verbraucher auch innerhalb einer kurzen Reaktionszeit nach üblicher Kenntnisnahme von der Werbung keine realistische Chance hat, die angebotene Ware zu erwerben.
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BGH: Werbung in Eingangsbestätigungs-Email unzulässig
Der BGH hat mit Urteil vom 16.12.2015 entschieden, dass Werbung innerhalb einer (an sich zulässigen) Eingangsbestätigungs-Email nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers erlaubt ist.
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Werbung mit jahrzehntelanger Unternehmensgeschichte
Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 15.10.2015 entschieden, dass die Werbung mit einer jahrzehntelangen Unternehmensgeschichte irreführend ist, wenn das Unternehmen mittlerweile aufgespalten ist und die beworbenen Leistungen von dem anderen Firmen-Bestandteil angeboten werden.
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Verlängerung befristeter Verkaufsaktion wettbewerbswidrig
Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 17.06.2015 entschieden, dass die Verlängerung einer zeitlich befristeten Verkaufsaktion ohne besonderen Anlass wettbewerbswidrig ist.
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Rechtsmissbrauch bei UWG Massenabmahnungen
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 15.9.2015 entschieden, dass eine umfangreiche Abmahntätigkeit, die sich vollkommen verselbstständigt hat und in keinem vernünftigen Verhältnis zur eigentlichen gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht, rechtsmissbräuchlich sein kann.
Unterlassungserklärung: Pflicht zur Löschung aus Google-Cache
Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 03.09.2015 noch einmal bestätigt, dass aus einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Pflicht zur Entfernung der beanstandeten Angabe aus dem Google Cache folgt. Es genügt also nicht, entsprechende Angaben auf der eigenen Webseite oder dem Server zu löschen. Sofern diese noch in Google-Trefferanzeigen erscheinen, liegt ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vor, der Vertragsstrafen auslöst.
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