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Denise Himburg - Rechtsanwältin
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24. Sep. 2016

Einwilligung in Email-Werbung erlöscht nicht stets durch Zeitablauf

Das Amtsgericht Hamburg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob eine einmal erteilte Einwilligung in den Erhalt von Email-Werbung automatisch durch Zeitablauf (hier 6 Jahre) erlischt. Ein Erlöschen verneint das Amtsgericht, wenn das Unternehmen an den Betroffenen über die Jahre regelmäßig Email-Werbung versendet hat und dies nicht beanstandet wurde.

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24. Sep. 2016

Email-Spam: Vertragsstrafe von 350 EUR kann ausreichend sein

Das LG Detmold hatte sich im Rahmen eines Verfahrens wegen unerlaubter Email-Werbung (Spam) mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Vertragsstrafe von 350 EUR ausreichend ist, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Da die Beklagte seit mehr als 1 Jahr keine Spam-Emails mehr an den Kläger versandt hatte, genügte nach Ansicht des LG ausnahmsweise eine Vertragsstrafe von 350 EUR.

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21. Sep. 2016

Vertrieb von Lampen mit zu hohem Quecksilbergehalt wettbewerbswidrig

Der BGH hat am 21.09.2016 entschieden, dass der Vertrieb von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt nicht nur gegen § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ElektroStoffV verstößt, sondern zugleich wettbewerbwidrig ist und daher kostenpflichtig abgemahnt werden kann.

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05. Sep. 2016

OLG Düsseldorf: Double-Opt-In-Bestätigungsmail keine Werbung

Das OLG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens versendete Bestätigungsmail Werbung ist. Diese Frage hatte das OLG München bejaht. Das OLG Düsseldorf lehnt die anderslautende Ansicht des OLG München ausdrücklich ab.

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31. Aug. 2016

Kundenzufriedenheitsanfrage per Email unzulässig

Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 24.04.2016 hat, dass ein Unternehmen eigene Kunden nach einem Einkauf nicht ohne deren vorherige Einwilligung per Email zur Teilnahme an einer Kundenzufriedenheitsabfrage bitten darf.

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20. Juli 2016

OLG Brandenburg: Irreführende Werbung eines Autohauses mit fremdem Markenlogo

Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 25.02.2016 entschieden, dass ein Autohaus, das hervorgehoben mit einem Logo einer bekannten PKW-Marke wirbt, hierdurch den Eindruck erweckt, es sei ein offizieller Vertragshändler.

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