Fehlender Hinweis auf OS-Plattform wettbewerbswidrig
Das Landgericht Bochum hat im Rahmen eines Eilverfahrens am 31.03.2016 entschieden, dass das Fehlen des seit dem 09.01.2016 vorgeschriebenen Hinweises auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) einen Wettbewerbsverstoß darstellt, der von Mitbewerbern abgemahnt werden kann. Ein Wettbewerbsverstoß liegt auch vor, wenn der Hinweis vor dem Start der OS-Plattform am 25.02.2016 fehlte.
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Irreführende Werbung mit Wirkungsangaben bei Arzneimitteln
Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 27.01.2016 entschieden, dass eine Werbung für Arzneimittel irreführend ist, wenn und soweit die beworbenen Wirkungsangaben nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht. Ist ein Arzneimittel durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen, ist jedoch grundsätzlich davon auszugehen, dass die sich auf das zugelassene Anwendungsgebiet beziehenden Wirkungsangaben dem gesicherten Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt der Zulassung entsprechen.
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Unterlassungserklärung mit unklarem Bedingungsvorbehalt unzulässig
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seinem Beschluss vom 21.12.2015 klargestellt, dass an eine Unterlassungserklärung, die unter einer Bedingung abgegeben wird, hohe Voraussetzungen zu stellen sind, damit sie die Wiederholungsgefahr ausschließt.
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LG Hamburg: Nutzung von Google Analytics ohne Hinweis auf Nutzung wettbewerbswidrig
Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 10.03.2016 entschieden, dass ein Webseitenbetreiber, der auf seiner Webseite Google Analytics eiingebunden hat, ohne die Webseitenbesucher zu Beginn der Nutzung der Webseite hierüber zu informieren, wettbewerbswidrig handelt.
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3.000 EUR Streitwert bei unverlangter Email-Werbung
Das OLG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 02.03.2016 entschieden, dass der für die Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit maßgebliche Streitwert für unverlangte Email-Werbung maximal bei 3.000 EUR liegt. Demnach sind in solchen Fällen die Amtsgerichte, nicht die Landgerichte zuständig.
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Irreführende Werbung mit CE-Kennzeichen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 25.02.2016 entschieden, dass eine Werbung mit einem CE-Kennzeichen in unmittelbarer Nähe zu einem echten Prüfzertifikat (hier TÜV) irreführend und daher wettbewerbswidrig ist.