E-Commerce-Recht: Aktuelle Urteile für Onlinehändler
Onlinehändler müssen nicht auf Herstellergarantie hinweisen
Das Landgericht Hannover hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Onlinehändler verpflichtet sind, auf das Bestehen einer Herstellergarantie hinzuweisen und verneinte dies. Aber Achtung: Weist ein Onlinehändler auf eine Herstellergarantie hin, muss er dann auch die Garantiebedingungen des Herstellers nennen bzw. diese einbinden.
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Doch Grundpreisangabe bei Nahrungsergänzungsmitteln in Kapseln nötig
Das OLG Düsseldorf hat – anders als das OLG Celle – mit Urteil vom 15.08.2019 entschieden, dass bei Online-Angeboten von Nahrungsergänzungsmitteln für Kraftsportler in Kapseln der Grundpreis angegeben werden muss.
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Kein Grundpreis bei Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform nötig
Das OLG Celle hat mit Urteil vom 9.7.2019 entschieden, dass beim Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform kein Grundpreis angegeben werden muss. Dies gelte jedenfalls dann, wenn das konkret in Rede stehende Nahrungsergänzungsmittel üblicherweise in Kapselform (also nach Stückzahl) angeboten wird.
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Grundpreis muss nicht unmittelbar neben Gesamtpreis angeführt werden
Nicht nur Abmahnvereine wie IDO, sondern auch Wettbewerber mahnen oft und gerne Verstöße gegen die Preisangabenverordnung ab. Ein Klassiker ist der Vorwurf, dass der Grundpreis nicht in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis angegeben wurde. Solchen Abmahnungen hat das LG Hamburg nunmehr einen Riegel vorgeschoben. Mit Urteil vom 20.8.2019 hat das LG Hamburg entschieden, dass der Grundpreis nicht in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises angegeben werden muss. Ausreichend ist, wenn der Grundpreis unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar ist.
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EuGH: Amazon muss Verbraucher keine Telefonnummer zur Verfügung stellen
Der EuGH hat mit Urteil vom 10.07.2019 entschieden, dass Amazon Verbrauchern vor Vertragsabschluss keine Telefon- oder Faxnummer zur Verfügung stellen muss. Amazon muss dem Verbraucher nur ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das dieser mit Amazon schnell in Kontakt treten und effizient kommunizieren kann. Damit kippte der EuGH die deutsche Pflicht zur unbedingten Angabe einer telefonischen Kontaktmöglichkeit.
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Irreführende Herkunftsangabe auf Amazon durch "von x"
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 22.11.2018 entschieden, dass ein Amazon-Händler, der für „no-name-Artikel“ eine ASIN erstellt und diese auf Amazon als „von X“ anbietet, keinen Unterlassungsanspruch gegen einen Konkurrenten hat, der sich an dieses Angebot anhängt, wenn er selbst irreführend und daher wettbewerbswidrig handelt. Im entschiedenen Fall war der abmahnende Amazon-Händler weder Hersteller noch Importeur der Ware, sondern (wie der Abgemahnte) nur Händler. Demzufolge täuschten Abmahner und Abgemahnter über die betriebliche Herkunft der Ware.
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