Abwehr von Foto Abmahnungen der Kanzlei Hegewerk
Die Berliner Kanzlei Hegewerk übernahm Mitte 2020 das Abmahngeschäft für diverse Stockfotografen von der Berliner Kanzlei Pixel.Law. Zu den nunmehr von der Kanzlei Hegewerk betreuten Fotografen gehören die bekannten Abmahn-Fotografen Stephan Karg und Dirk Vonten. Gegenstand der Abmahnungen sind Fotos, die von Karg und Vonten auf Fotolia oder Adobe für wenige Euros zur kommerziellen Nutzung angeboten werden. Dieser Abmahnpraxis schob mittlerweile das AG Charlottenburg und nunmehr auch das LG Köln einen Riegel vor.
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Fotograf Peter Atkins verliert vor dem Landgericht Köln
Der Fotograf Peter Atkins mahnt bekanntlich seit Jahren massenweise Webseitenbetreiber wegen (angeblicher) unerlaubter Nutzung seiner Fotos ab. Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnungen sind stets Fotos, die Peter Atkins auf Fotolia hochgeladen hat. In seinen Abmahnungen wirft Atkins den Webseitenbetreibern vor, dass sie seine Fotolia Fotos ohne Urheberangabe nutzen. Dass die Fotolia Nutzungsbedingungen nur bei einer redaktionellen Nutzung eine Urheberangabe verlangen, übersieht Herr Atkins dabei geflissentlich. Vor dem Landgericht Köln musste Herr Atkins nunmehr (endlich) eine Schlappe einstecken.
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LG Köln: Keine Urheberangabe bei gewerblicher Nutzung von Fotolia Fotos
Ich vertrete zahlreiche Mandanten, die von Fotografen wie Peter Atkins, Dirk Vonten oder Stephan Karg (alias XtravaganT) über Abmahnkanzleien (z.B. Pixel.LAW, Hegewerk, Sascha Schlösser) wegen fehlender Urheberangabe bei der kommerziellen Nutzung von Fotolia (Adobe) Fotos abgemahnt wurden. Obgleich diese Fotografen für auf Fotolia (Adobe) hochgeladene Fotos nur Kleinstbeträge erhalten, fordern sie in Abmahnungen Schadensersatz in dreistelliger Höhe und mehr. Ich halte nicht nur den Schadensersatz für zu hoch, sondern die Foto Abmahnungen für unberechtigt. Diese Ansicht vertreten mittlerweile auch zahleiche Gerichte.
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BGH zum Fotografierverbot von gemeinfreien Kunstwerken im Museum
Der BGH hat mit Urteil vom 20.12.2018 entschieden, dass ein Museum Besuchern das Fotografieren von im Museum ausgestellten Werken verbieten kann. Fertigt ein Besucher unter Verstoß gegen das Fotografierverbot dennoch Fotos von im Museum ausgestellten Werken an und nutzt diese z.B. im Internet, ist der Besucher dem Museum gegenüber zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet. Ferner entschied der BGH, dass Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden regelmäßig Urheberschutz genießen.
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EuGH: Frei zugängliches Foto darf nur mit Zustimmung genutzt werden
Der EuGH hat mit Urteil vom 7.8.2018 entschieden, dass das Einstellen einer Fotografie auf einer öffentlich zugänglichen Webseite auch dann der Zustimmung des Urhebers bedarf, wenn die Fotografie bereits zuvor auf einer anderen Webseite im Einverständnis des Urhebers frei und uneingeschränkt im Internet zugänglich war. Denn durch das Einstellen der Fotografie auf einer anderen Webseite wird die Fotografie einem neuen Publikum zugänglich gemacht.
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BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Anzeige von Google-Vorschaubildern
Der BGH hat am 22.9.2017 entschieden, dass die Anzeige von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen wie Google im Internet aufgefunden worden sind, grundsätzlich keine Urheberrechte verletzt.
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FAQs: Medienrecht
Aktuelle Urteile : Medienrecht
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