Grundpreis muss nicht unmittelbar neben Gesamtpreis angeführt werden
Nicht nur Abmahnvereine wie IDO, sondern auch Wettbewerber mahnen oft und gerne Verstöße gegen die Preisangabenverordnung ab. Ein Klassiker ist der Vorwurf, dass der Grundpreis nicht in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis angegeben wurde. Solchen Abmahnungen hat das LG Hamburg nunmehr einen Riegel vorgeschoben. Mit Urteil vom 20.8.2019 hat das LG Hamburg entschieden, dass der Grundpreis nicht in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises angegeben werden muss. Ausreichend ist, wenn der Grundpreis unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar ist.
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EuGH: Amazon muss Verbraucher keine Telefonnummer zur Verfügung stellen
Der EuGH hat mit Urteil vom 10.07.2019 entschieden, dass Amazon Verbrauchern vor Vertragsabschluss keine Telefon- oder Faxnummer zur Verfügung stellen muss. Amazon muss dem Verbraucher nur ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das dieser mit Amazon schnell in Kontakt treten und effizient kommunizieren kann. Damit kippte der EuGH die deutsche Pflicht zur unbedingten Angabe einer telefonischen Kontaktmöglichkeit.
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Irreführende Herkunftsangabe auf Amazon durch "von x"
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 22.11.2018 entschieden, dass ein Amazon-Händler, der für „no-name-Artikel“ eine ASIN erstellt und diese auf Amazon als „von X“ anbietet, keinen Unterlassungsanspruch gegen einen Konkurrenten hat, der sich an dieses Angebot anhängt, wenn er selbst irreführend und daher wettbewerbswidrig handelt. Im entschiedenen Fall war der abmahnende Amazon-Händler weder Hersteller noch Importeur der Ware, sondern (wie der Abgemahnte) nur Händler. Demzufolge täuschten Abmahner und Abgemahnter über die betriebliche Herkunft der Ware.
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Amazon-Händler haftet für urheberrechtswidrige Produktfotos
Das Landgericht Berlin hat in einem von RA Denise Himburg geführten Eilverfahren mit Beschluss vom 4.1.2018 entschieden, dass ein Amazon-Händler, der sich lediglich an ein bereits bestehendes Amazon-Angebot anhängt, für die urheberrechtswidrige Nutzung von Fotos in seinem Angebot haftet. Der klagende Rechteinhaber hatte die Fotos weder selbst auf Amazon eingestellt noch Dritten seine Zustimmung zur Einstellung oder Nutzung der Fotos auf Amazon erteilt.
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Gewerbliche eBay-Angebote müssen aktiven Link auf OS-Plattform enthalten
In einem Hinweisbeschluss vom 03.08.2017 hat nunmehr auch das OLG Hamm klargestellt, dass gewerbliche Anbieter auf Online-Marktplätzen wie eBay und Amazon in ihren Angeboten einen "klickbaren" Link zur OS-Plattform vorhalten müssen. Die bloße textliche Wiedergabe der URL der OS-Plattform genügt nicht. Damit erteilt auch das OLG Hamm der anderlsautenden Entscheidung des OLG Dresden eine Abfuhr.
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Online-Marktplatz darf nach Hinweis auf Rechtsverletzung Account sperren
Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss vom 9.1.2017 entschieden, dass ein Plattformbetreiber, der konkret auf eine Schutzrechtsverletzung enes Nutzers hingewiesen wird, in Erfüllung der ihm nach der BGH-Rechtsprechung obliegenden Pflichten das Angebot löschen und den Nutzeraccount sperren darf. Der Platformbetreiber ist weder verpfichtet, den Nutzer vor der SPerrung anzuhören noch zu prüfen, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt.
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FAQs: Medienrecht
Aktuelle Urteile : Medienrecht
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